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Reissleine gezogen

11.03.2024 Hans Egloff

Private Hauseigentümer sanieren ihre Häuser und Wohnungen, weil es der Gebäudezyklus verlangt, weil etwa das Dach repariert werden muss, weil das Gebäude energetisch ertüchtigt werden soll, weil das Bad oder die Küche nun wirklich in die Jahre gekommen ist, weil man einfach im schönen Eigenheim wohnen will oder – die Gründe sind wohl geradezu unzählig. Ähnliches mag für von Privaten vermietete Wohnungen gelten. Nicht umsonst ist die Gebäudesubstanz in der Schweiz vor allem im internationalen Vergleich von derart hoher Qualität.

Der Baloise gehören in Basel tausende von Wohnungen. Gemäss einem Bericht in der Basler Zeitung hat die Versicherungsgesellschaft beschlossen, die Renovation ihrer Wohnungen zu stoppen. Grund sollen die neuen an der Urne beschlossenen Wohnschutzbestimmungen sein. Diese gehen viel weiter als die bereits sehr strengen Missbrauchsgesetze des Bundes und legen noch einschränkender fest, wie stark ein Vermieter nach einer Sanierung den Mietpreis anheben darf.

Die Einschränkungen gehen in Basel offenbar so weit, dass sich Renovationen nicht mehr rechnen. Die Baloise investiere gemäss Bericht das Geld der Versicherten treuhänderisch, um sichere Renten bezahlen zu können. Dafür benötige sie eine Anlagerendite von zwei bis vier Prozent, wie es auch das Bundesrecht für eine Investition vorschreibe. Diese Bestimmungen gelten ja auch für andere Versicherungen und noch mehr für Pensionskassen. Ähnliche Sistierungs-Entscheide des Gebäudeunterhalts dürften damit nicht überraschen.

Vor Basel hatte bereits Genf ähnliche Bestimmungen beschlossen. Wohin dies führt, lässt sich ohne weiteres am verlotterten Mietwohnungspark in Genf sehen. Basel scheint nun auf dem besten Wege dahin. Statt aus der Misere zu lernen, werden in Zürich derlei Bestimmungen auch bereits diskutiert.